EU Klimaindizes und ESG Indexverordnung: Offizielles Greenwashing?

Regulierung kann gut sein

Ich bin durchaus für Regulierung, wenn der Markt versagt. Das gilt zum Beispiel für die sehr begrüßenswerte Forderung nach vollständiger Kostentransparenz (siehe z.B. https://prof-soehnholz.com/harsche-banken-aber-auch-robo-advisor-kritik-der-eu/).

Bis 2018 wurden deutschen Privatanleger nur wenige „verantwortungsvolle“ Geldanlageprodukte angeboten. Das ändert sich aber gerade (siehe z.B. https://prof-soehnholz.com/esg-ueberall-aktuelle-esg-news-esg-research-robo-news-und-mehr/).

Ich erwarte aber erhebliche Anbieterwiderstände, weil bisher nur ein sehr geringer Anteil von Geldanlagen konsequent verantwortungsvoll ist (siehe z.B. https://prof-soehnholz.com/esg-paradox-einfach-zu-verkaufen-und-trotzdem-nicht-angeboten/).

Deshalb finde ich es nicht schlecht, dass Privatanleger künftig wahrscheinlich explizit gefragt werden müssen, ob sie nachhaltig bzw. verantwortungsvoll anlegen wollen. Dafür ist jetzt alles vorbereitet (siehe TEG interim report on climate benchmarks and benchmarks‘ ESG dislosures vom 18.6.2019, S. 32). Trotzdem können Berater Anlegern ja durchaus sagen, dass verantwortungsvolle Anlagen zu Rendite- oder Risikonachteilen haben, z.B. durch höhere Kosten oder geringere Diversifikation, auch wenn Renditen oder Risiken eher besser sind (siehe hier).

Die geplante Klima- und ESG-Benchmarkregulierung der EU geht aber meines Erachtens in die falsche Richtung.