EU Klimaindizes und ESG Indexverordnung: Offizielles Greenwashing?

Zwei neue offizielle Klimaindizes

Auf Seite 8 werden die Ziele des EU Kommissionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstum in Bezug auf Benchmarking genannt: Erstens die Schaffung zweier Klimabenchmarks und zweitens die Schaffung von ESG-Transparenz aller Investmentbenchmarks.

Der Report führt vier Ziele der Benchmarks auf (TEG Interim Report s.o. S. 8). Zwei davon werden von den meisten traditionellen Benchmarks auch erfüllt: Basis für passive Investmentstrategien und Hilfsmittel für strategische Asset Alloaktionen. Die anderen zwei Ziele sind „Performance Benchmarks for Greenhouse-Gas Emission Related Strategies“ und „Engagement Tools“ zu schaffen.

Die Expertengruppe schlägt dafür zwei neue offizielle Benchmarks vor. Eine der Benchmarks ist „strenger“ als die andere, z.B. in Bezug auf die Carbon Intensity Reduction im Vergleich zum inverstierbaren Universum: Die EU Climate Transition Benchmark (EU CTB) erfordert 30%, die EU Paris Aligned Benchmark (EU PAB) 50% Reduktion.

Willkürliche Gestaltung der EU Klimaindizes

In dem 67Seiten-Dokument wird detailliert beschrieben, welche Anforderungen diese Indizes erfüllen müssen. Einige der Vorgaben hören sich für mich willkürlich an: Warum werden die sogenannten Scope 3 Emissionen (also die von nicht-Energie-Lieferanten und solche in Bezug auf Transport, Handel etc.) nicht sofort, sondern erst nach zwei bis vier Jahren berücksichtigt? Und warum wird eine 7% p.a. „Selbstdekarbonisierung“ der Benchmarks genutzt und nicht eine höhere?

Positiv an der Indexrichtlinie ist dagegen, dass ihre detaillierten Vorgaben zur Standardisierung der CO2 Messung beitragen kann (S. 39ff, z.B. S. 42 zu Mehrfachzählungen).

EU Klimaindizes sind überflüssig

Mein Hauptkritikpunkt ist, dass die Klimaindizes überflüssig sind. Schon heute kann zumindest für börsengelistete Investments relativ einfach festgestellt werden, wie CO2-intensiv ein Investmentportfolio ist. Es gibt zahlreiche Dienstleister, die das berechnen können. Gerade Großanleger können also problemlos feststellen, ob Sie bei 70% oder 50% im Vergleich zum Investmentuniversum sind. Sie können auch heute schon den Auftrag an ihre Asset Manager geben, ihre Portfolios entsprechend aufzustellen.

Für Privatkunden ist das noch nicht so einfach. Das wird sich aber wahrscheinlich auch ohne die EU Indexregulierung ändern, wenn das „Fridays for Future“ Interesse anhält.

EU Klimaindizes: Offizielles Greenwashing durch die EU?

Anleger, die Geld in ein EU Klimaindex-Produkt anlegen, sollten davon ausgehen können, CO2-neutrale Investments zu tätigen. Das ist bei den beiden Indizes aber keineswegs der Fall.

Im Gegenteil: Ganz saubere Indizes wie Cleantech-Indizes werden sogar ausgeschlossen (S. 37/38), die EU-Klimaindizes nutzen keine klimarelevanten Ausschlüsse (S. 51ff), CO2-intensive Sektoren müssen sogar in den Indizes enthalten sein (S. 49) und der Finanzsektor wird als „low-carbon“ klassifiziert, auch wenn er „dreckige“ Anbieter finanziert bzw. versichert (S. 50).

Das sieht nach Greenwashing mit EU Stempel aus, also ganz falsch.

Und für das vierte Ziel der EU-Klimaindizes „Engagement“ braucht man auch keine EU Indizes. In dem 67Seiten Dokument wird nicht erklärt, wie Engagement durch die Nutzung der EU Indizes gefördert wird. Meines Erachtens gibt es genug privatwirtschaftliche Engagement-Möglichkeiten, zumindest für Assetmanager und institutionelle Anleger.

Die ESG Indexregulierungsvorschläge sind auch nicht gut

Ich finde es richtig, die Nutzung verantwortungsvolle Indizes zu fördern (s. https://prof-soehnholz.com/verantwortungsvolle-als-einzige-offizielle-geldanlage-benchmarks/). Es gibt zwar schon zahlreiche ESG- und SRI-Indizes, die allerdings meist wenig strikt sind (s. https://prof-soehnholz.com/verantwortungsvolle-investments-im-vergleich-sri-etfs-sind-besser-als-esg-etfs/). Es kann nicht schaden, wenn die EU die Transparenz für solche Indizes erhöhen will (siehe z.B. https://prof-soehnholz.com/haben-fondsanbieter-angst-vor-reportingtransparenz/).

Die Expertengruppe ist sich durchaus bewusst, dass die Einhaltung ihrer teilweise ziemlich detaillierten Index-Vorgaben zu höheren Kosten von ESG-Indizes führen kann (S. 14). Das liegt auch an der quartalsweisen Aktualisierungspflicht (S. 27). Ich finde es deshalb grundsätzlich gut, dass alle Indizes, also auch „traditionelle“, künftig die ESG-Reportingpflichten erfüllen sollen. Allerdings darf für Indexanbieter auch Non-Disclosure gewählt werden (S. 28). Das wird sich aber vermutlich nachteilig auf die Vermarktungschancen für die Non-Disclosure Indizes bzw. die darauf beruhenden Produkte auswirken.

Gut finde ich auch, dass E, S und G Scores künftig, zumindest auf Indexebene, separat ausgewiesen werden sollen. So kann eine gute „aggregierte“ Unternehmensführung nicht mehr ganz so einfach ein schlechtes soziales oder ökologisches Profil kompensieren.

EU Klimaindizes und ESG-Indizes: Irreführung von Anlegern?

Allerdings müssen keine E, S oder G Mindestscores für die Indexbestandteile ausgewiesen werden. So ist es immer noch möglich, dass einzelne Indexbestandteile keine oder sehr schlechte E, S oder G Ratings haben. Von Privatanlegern kann nicht erwarten kann, dass sie das verstehen.

Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum dann einzelne Elemente, die typischerweise in E, S und G Scores enthalten sind, zusätzlich separat berichtet werden müssen (Details für Aktien siehe Seite 19/20). Damit meine ich z.B. „average degrees of board independence and diversity” (G), “number of companies with social violations” (S), “high emitting sector exposure” und mehrere andere Kriterien aus dem Bereich Environment.

Außerdem sind bei den ESG- wie schon bei den Klimaindizes keinerlei Ausschlüsse vorgesehen. Nur die Anteile der Unternehmen aus den Bereichen Kontroverse Waffen und Tabak müssen separat ausgewiesen werden. Dass zum Beispiel Öl- und Kohleproduzenten oder Alkoholhersteller ohne Restriktion in „verantwortungsvollen“ Indizes enthalten sein dürfen, ist Privatanlegern wohl auch nur sehr schwer zu erklären.

Regulierungsvorschläge für EU Klimaindizes und ESG erschweren gute Anlageberatung

Mit dieser komplexen Regulierung wird eine gute Anlageberatung eher schwerer als leichter. Die Vereinheitlichung der CO2-Fussabdruck Berechnung und Mindeststandards für E, S und G-Scores sind zwar gut. Die komplexen Detailregeln mit den vielen Ausnahmen erschweren aber die Anlegerberatung in Bezug auf nachhaltige Anlagen. Das kann dazu führen, dass das Potential nachhaltiger Geldanlagen gehemmt wird. Das ist kontraproduktiv.

Besser als die EU Klimaindizes: Meine 4 Vorschläge

  1. Ersatzloser Verzicht auf eigene EU Klimaindizes
  2. Überarbeitung der Anforderungen in Bezug auf ESG und CO2 Reporting: Es sollte reichen, wenn E, S und G auch von traditionellen Indizes separat ausgewiesen und Mindestscores transparent gemacht werden. Dazu sollte informationshalber noch ein durch die EU definierter CO-Fußabdruck berechnet werden. Dafür sollten Scope 3 Emissionen aber sofort und eindeutig berücksichtigt werden. Alle anderen vorgeschlagenen Reportings sollten entfallen.
  3. Die EU kann zusätzlich eine Liste von eindeutig definierten Ausschlußsegmenten erstellen, auf die sich Indizes beziehen können. Es sollten aber nur 100%-Ausschlüsse genannt werden dürfen.
  4. Die Anforderungen unter 2 und 3 können auf alle (liquiden) Geldanlageportfolios ausgeweitet werden, sollten also nicht nur für Indizes gelten.