Artikel 9 Fonds mit klaren Nachhaltigkeitsregeln
Für meinen Artikel 9 Fonds FutureVest Equity Sustainable Development Goals R versuche ich, nur die verantwortungsvollsten 30 Aktien zu nutzen (vgl. 30 stocks, if responsible, are all I need – Responsible Investment Research Blog (prof-soehnholz.com).
„Verantwortungsvoll“ definiere ich dabei auf Basis eines transparenten Konzepts (vgl. 220901_Nachhaltigkeitsinvestmentpolitik_der_Soehnholz_Asset_Management_GmbH-9d76c965ab447b9ff4e1f04e62dffaa12e12f064.pdf (futurevest.fund).
Die Regeln für meine Portfolios können einmal pro Jahr geändert werden. Dabei versuche ich, die Nachhaltigkeitskriterien immer strenger zu fassen. Das hat Anfang 2022 zu einem Austausch von 15 der 30 Aktien meines Fonds geführt (für 2022 vgl. Mein Artikel 9 Fonds: Noch nachhaltigere Regeln – Responsible Investment Research Blog (prof-soehnholz.com).
Für den Fonds ist das die diesjährige Selektionsstatistik: Von über dreissigtausend Aktien liegen für etwas mehr als die Hälfte aussagekräftige E, S und G Ratings vor. Etwa 2.300 erfüllen meine E, S und G Mindestanforderungen. Davon fallen weitere knapp 400 durch meine Rule-of-Law Länderausschlüsse heraus, ungefähr 1.100 entfallen durch Aktivitätsausschlüsse und 100 weitere durch angekündigte Übernahmen, andere Delisting-Gründe oder ineffiziente Zugangsmöglichkeiten. Damit bleiben nach Ausschluss der 25% Aktien mit den höchsten Kursverlusten ungefähr 500 für meine Portfolios zulässige Aktien übrig. Ungefähr 10% davon erfüllen zudem meine Anforderungen an Vereinbarkeit mit den Nachhaltigen Entwicklungszielen der Vereinten Nationen (UN SDG).
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