Divestment: Arrows by vectyard from Pixabay

Divestments: 49 bei 30 Aktien meines Artikel 9 Fonds

18 Divestments wegen unerwünschter Aktivitäten oder Länder

Divestments erfolgen bei regelbasierten Investments, wenn Regeln nicht mehr eingehalten werden. Mein regelbasieter Artikel 9 Fonds „FutureVest Equities Sustainable Development Goals R“ enthält nur die aus meiner Sicht nachhaltigsten 30 Aktien. Ich prüfe laufend, ob meine Nachhaltigkeitsanforderungen noch erfüllt werden. Einmal pro Jahr analysiere ich zudem anhand aller mir zur Verfügung stehenden (immer mehr) Nachhaltigkeitsdaten aller Aktien, ob ich meine Nachhaltigkeitsanforderungen weiter erhöhen kann.

Seit dem Fondsstart im August 2021 habe ich bis Mitte November 2023 insgesamt 49 Aktien komplett verkauft (Divestments). Das ist mehr, als erwartet. Hier sind die Gründe:

13 der Verkäufe sind auf unerwünschte Aktivitäten der jeweiligen Unternehmen zurückzuführen. Die meisten derartigen Divestments erfolgten zum Jahreswechsel 2022/2023. Grund war, dass ich seitdem nicht nur grausame und kosmetische, sondern auch medizinische Tierversuche und Aktivitäten in Bezug auf Genmanipulierte Organismen (GMO) ausgeschlossen habe. Das war möglich, weil ich auch mit diesen neuen Ausschlüssen genug Aktien identifizieren konnte, die alle meine Selektionskriterien erfüllten. Hinzu kam, dass damit vor allem große Unternehmen der Gesundheitsbranche ausgeschlossen wurden. Das führte zu einer Verringerung des bis dahin besonders hohen Gesundheitsanteils und einer erheblich niedrigeren durchschnittlichen Kapitalisierung der Unternehmen im Fonds.

Durch den zunehmenden Smallcap-Anteil wurde auch die Überlappung mit gängigen Indizes und auch mit anderen konzeptionell grundsätzlich ähnlichen Fonds reduziert (und damit auch die sogenannte Active Share erhöht). Damit wurde der Fonds als Beimischung für Portfolios (noch) interessanter. Eine Mitte des Jahres durchgeführte Analyse ergab eine Active Share von über 99% und nur maximal 4 gleiche Aktien mit anderen Nachhaltigkeitsfonds.

Seit der Fondsauflage konnte auch die Anforderung an zulässige Länder erhöht werden. So werden nur Aktien mit Hauptsitz oder Hauptbörsennotiz in einem Land mit hoher Rechtssicherheit zugelassen. Nachdem ursprünglich noch 50% aller Länder akzeptiert wurden, wurde die Grenze später auf 40% verschärft. Auslöser für die Regeländerung war die für mich überraschende Entwicklung, dass China erstmals zu den Top 50% gezählt wurde. Aufgrund von zunehmend wahrgenommenen direkten Eingriffen chinesischer Behörden, wollte ich chinesische Aktien aber weiterhin ausschließen. Durch die Regelverschärfung mussten insgesamt 5 Aktien aus Südafrika und Italien aus dem Portfolio genommen werden, denn diese Länder gehören nicht zu den Top 40% nach „Rule of Law“.

16 der 17 Verkäufe erfolgten aufgrund von Regeländerungen zum Selektionszeitpunkt und nur ein Aktivitätsausschluss erfolgte unterjährig, weil eine unerwünschte Aktivität erstmals bekannt wurde.

23 Divestments wegen Sozial- bzw. Umweltratings

Von den 23 Verkäufen aufgrund von E, S bzw. G-Ratings erfolgten 17 zum Jahresende und 6 ungeplant unterjährig. Unterjährige Ratings, die unter unsere Mindestanforderungen fallen, werden zunächst geprüft. Dazu erfolgt oft eine Rücksprache mit dem Ratinganbieter und/oder dem Unternehmen selbst. Die Prüfung kann einige Wochen dauern. Zudem erfolgt ein unterjähriger Verkauf typischerweise nur, wenn die Ratingänderung mehr als 10% ausmacht, also zum Beispiel das Sozialrating von 50 auf unter 45 fällt. Für ein Divestment ist zudem normalerweise erforderlich, dass Aktien, die ebenfalls alle Anforderungen erfüllen, mit nennenswert besseren Ratings zur Verfügung stellen. Wenige Monate vor geplanten Jahresselektionen findet ebenfalls kein schneller Verkauf mehr statt, weil zunächst mögliche Regeländerungen abgewartet werden sollen. Bei Jahreselektionen dagegen stehen typischerweise genug Aktien zur Verfügung, die besser geratet sind und die dann auch Aktien ersetzen können, die noch ausreichende Ratings aufweisen.

Normalerweise erwarten wir, dass gerade die von uns selektieren besonders nachhaltigen Unternehmen sich weiterhin anstrengen noch nachhaltiger zu werden. Andererseits bemühen sich immer mehr Unternehmen um Nachhaltigkeit. Datenupdates des Hauptratinganbieters sollten trotzdem insgesamt eher zu besseren als schlechteren Ratings für die von uns selektierten Aktien führen. Das war jedoch 2023 nicht der Fall. Etliche Ratings der von uns selektierten Unternehmen haben sich unterjährig teilweise erheblich verschlechtert, so dass wir keine Nachrücker mehr hatten, die alle unsere Mindestanforderungen erfüllten. Wir haben unsere jährliche Aktienselektion, die normalerweise zu Jahresende stattfindet, deshalb auf Ende September vorgezogen.

Von den 23 ESG-Ratingbedingten Divestments entfielen zwei Drittel auf Sozial- und ein Drittel auf Umweltratings, während Governanceratings nicht zu Divestments geführt haben. Das ist nicht überraschend, denn die meisten Aktien des Fonds sind eher sozial- als ökologieorientiert und weisen damit auch höhere Sozialrisiken aus. Governanceratings sind zudem meist ziemlich stabil. Außerdem wurden sie von uns bis September 2023 zudem zum Ranking der zulässigen Aktien genutzt, so dass die Mindestgovernanceratings der Aktien im Fonds höher waren als die ökologischen oder Sozialmindestratings.

8 Divestments wegen Übernahmen, SDG-Alignment und Kursverlusten

Drei weitere Verkäufe erfolgten, weil die entsprechenden Unternehmen übernommen wurden. Zwei weitere Aktien wurden verkauft, weil sie unsere Anforderungen an die Vereinbarkeit mit den nachhaltigen Entwicklungszielen der Vereinten Nationen nicht mehr erfüllten. Zudem wurden Aufgrund unterjähriger Verluste oberhalb der von uns akzeptierten (relativ hohen) Grenze drei weitere Aktien aus dem Fonds genommen. „Maximaler Verlust“, der einzige „kommerzielle“ beziehungsweise „nicht-nachhaltige“ Regelbestandteil führte also nur zu einem sehr geringen Portfolioturnover.

Zwei dieser sieben Verkäufe erfolgten unterjährig aufgrund von Übernahmen der betreffenden Unternehmen, die sechs anderen im Rahmen der jährlichen Neuselektion. Aufgrund von mangelnder Reaktion auf Engagementversuche wurde bisher noch kein Unternehmen aus dem Fonds ausgeschlossen.

Regeländerungen für 2024 u.a. zur Turnover-Reduktion

Die jährliche Selektion wird vor allem genutzt, um Verschärfungen der Nachhaltigkeitsregeln zu prüfen. Bei der für 2024 etwas vorgezogenen Selektion konnte zum Beispiel das von Ratinganbieter neu zur Verfügung gestellte Kriterium SDG-Umsätze genutzt werden. In der Vergangenheit wurde für das gewünschte möglichst hohe SDG-Alignment nach entsprechenden Branchen bzw. Unternehmensaktivitäten gesucht und zusätzlich Mindestanforderungen an das SDG-Risiko gestellt.

Mit der Festlegung auf mindestens 50% SDG-Umsätze auf Basis der Analyse des Ratinganbieters Clarity.ai wurden die Regeln objektiviert. Gewünscht wären 100% SDG-Alignment, wie es auch für die meisten Portfoliounternehmen ausgewiesen wird. Allerdings konnten nicht genug Unternehmen gefunden werden, die 100% SDG-Alignment sowie die Erfüllung aller anderen Selektionskriterien aufwiesen. Außerdem ist für uns nicht nachvollziehbar, warum zum Beispiel für Sozialimmobilien- und einige Infrastrukturanbieter von dem von uns genutzten Ratinganbieter kein ausreichendes SDG-Alignment ausgewiesen wird. Auch für Arbeitsvermittlungsunternehmen gehen wir weiter von einem guten SDG-Alignment aus und auch diese werden vom Ratinganbieter nicht so klassifiziert. Wir haben uns deshalb entschieden, zumindest bis zur nächsten jährlichen Selektion Ende 2024 solche Unternehmen weiter im Portfolio zu behalten, auch wenn die ausgewiesenen SDG-Umsätze unter 50% liegen.

Die Neuselektion wurde auch deshalb vorgezogen, weil das SDG-Risikorating ab Oktober 2023 nicht mehr zur Verfügung gestellt wird, aber noch für die Selektion genutzt werden sollte.  

Andere, kleinere Regeländerungen wurden aus analysetechnischen Gründen gemacht. So werden nicht mehr tausende potenzielle Unternehmen auf maximale Verluste geprüft, sondern nur noch, ob der maximale Kursverlust über 50% liegt. 50% wurde gewählt, weil im Vorjahr ein Viertel der unsere sonstigen Regeln erfüllenden Unternehmen mehr als 50% Kursverlust aufwies und somit ausgeschlossen wurde. Ähnliches erfolgte in Bezug auf die Mindestratinganforderungen an den zweiten Ratinganbieter. In der Vergangenheit durfte Aktien im Portfolio nicht zu den schlechtesten 25% gehören und bei der aktuellen Selektion wurde ein E, S und G Ratings von mindestens 33/100 angesetzt. Auch das entspricht ungefähr den Vorjahres-Cutoffs.   

Insgesamt kam es aufgrund der neuen Selektionskriterien zum Ersatz von 10 Aktien, was etwas unterhalb des hohen vorjährigen Austauschs lag. Weil 2022 erstmals mit dem Shareholder Engagement begonnen wurde und in 2023 auf alle Unternehmen ausgedehnt wurde, soll künftig der Turnover im Fonds idealerweise weiter sinken. Grund dafür ist, dass Shareholder Engagement relativ lange braucht, um zu wirken. Ich strebe zwar an, auch mit Unternehmen, deren Aktien nicht mehr im Portfolio sind, weiter im Dialog zu bleiben, aber der Engagementfokus liegt natürlich auf den Unternehmen im Bestand.

10 Verkäufe im 4. Quartal 2023 und Portfolioauswirkungen

Die Gründe für die zehn oben bereits mitgezählten Divestments im vierten Quartal 2023 sind ebenfalls unterschiedlich. Für sechs Aktien wurde Ersatz mit besseren Sozialratings gefunden und für zwei Aktien welche mit besseren Umweltratings. Bei einem weiteren Unternehmen haben inzwischen vom Ratinganbieter bestätigte unerwünschte Aktivitäten zum Ausschluss geführt und bei einem anderen der maximale Verlust.

Erwähnenswert ist noch, dass zwei Aktien schon früher im Portfolio waren und jetzt wieder re-investiert werden. Eine davon wurde in einer früheren Jahresselektion ausgeschlossen, weil es andere Unternehmen mit aus meiner Sicht besserer Vereinbarkeit mit den SDGs gab. Clarity-Daten zeigen für diese Gesellschaft aber aktuell über 95% Umsatzvereinbarkeit mit den SDG und sehr gute ESG-Ratings. Die andere Aktie wurde verkauft, weil sie in der Vergangenheit einen Kursverlust größer 50% hatte, der jetzt außerhalb der betrachteten 12-Monatsperiode liegt.

Insgesamt führten diese Änderungen dazu, dass sich der USA-Anteil etwas senkt aber immer noch bei knapp 50% liegt. Dafür stieg der vorher relativ geringe Anteil von ökologisch fokussierten Aktien auf über ein Drittel an. Vor allem aber haben inzwischen 2/3 der Aktien eine Marktkapitalisierung von maximal fünf Milliarden Euro und nur noch drei über 20 Milliarden.

Weiterführende Beiträge

30 stocks, if responsible, are all I need (8-2022)

Mein Artikel 9 Fonds: Noch nachhaltigere Regeln (2-2022)    

Artikel 9 Fonds: Kleine Änderungen mit großen Wirkungen? (3-2023)

Active or impact investing? (6-2023)

Noch eine Fondsboutique? (8-2023)

www.futurevest.fund

Disclaimer

Diese Unterlage ist von der Soehnholz ESG GmbH erstellt worden. Die Erstellerin übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität der zur Verfügung gestellten Inhalte. Die Informationen unterliegen deutschem Recht und richten sich ausschließlich an Investoren, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Sie sind nicht als Verkaufsangebot oder Aufforderung zur Abgabe eines Kauf- oder Zeichnungsangebots für Anteile des in dieser Unterlage dargestellten Fonds zu verstehen und ersetzen nicht eine anleger- und anlagegerechte Beratung. Anlageentscheidungen sollten nur auf der Grundlage der aktuellen gesetzlichen Verkaufsunterlagen (Wesentliche Anlegerinformationen, Verkaufsprospekt und – sofern verfügbar – Jahres- und Halbjahresbericht) getroffen werden, die auch die allein maßgeblichen Anlagebedingungen enthalten. Die Verkaufsunterlagen werden bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft (Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH), der Verwahrstelle (Kreissparkasse Köln) und den Vertriebspartnern zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Die Verkaufsunterlagen sind zudem im Internet unter www.monega.de erhältlich. Die in dieser Unterlage zur Verfügung gestellten Inhalte dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen keine Beratung oder sonstige Empfehlung dar. Die Kapitalanlage ist stets mit Risiken verbunden und kann zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen. Vor einer etwaigen Anlageentscheidung sollten Sie eingehend prüfen, ob die Anlage für Ihre individuelle Situation und Ihre persönlichen Ziele geeignet ist. Diese Unterlage enthält ggf. Informationen, die aus öffentlichen Quellen stammen, die die Erstellerin für verlässlich hält. Die dargestellten Inhalte, insbesondere die Darstellung von Strategien sowie deren Chancen und Risiken, können sich im Zeitverlauf ändern. Einschätzungen und Bewertungen reflektieren die Meinung der Erstellerin zum Zeitpunkt der Erstellung und können sich jederzeit ändern. Es ist nicht beabsichtigt, diese Unterlage laufend oder überhaupt zu aktualisieren. Sie stellt nur eine unverbindliche Momentaufnahme dar. Die Unterlage ist ausschließlich zur Information und zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Jegliche nicht autorisierte Vervielfältigung und Weiterverbreitung ist untersagt.