Verantwortungsvolle Investments im Vergleich: SRI ETFs sind besser als ESG ETFs

Bis vor Kurzem hat sich kaum jemand für sogenannte verantwortungsvolle Investments interessiert. Jetzt liest oder hört man fast jeden Tag etwas darüber und das nicht nur in der Fachpresse. Verantwortungsvolle Investments sind offenbar „in“. Das Problem ist, dass es keine anerkannte Definition von „verantwortungsvoll“ gibt. Manche Produktanbieter machen es sich leicht 

und bezeichnen Produkte als verantwortungsvoll, nur weil diese keine Produzenten von Streubomben enthalten. Sehr strenge Nachfrager schließen dagegen grundsätzlich alle gewinnorientierten Angebote aus und suchen nur nach gemeinnützigen Investments.

Greenwashing muss verhindert werden

Im Folgenden detailliere ich einen Vorschlag, der Greenwashing, also die Vermarktung „normaler“ Investments als nachhaltig, reduzieren soll.   Gewinnorientierte Investments werden aber grundsätzlich zugelassen. Die Grundannahmen sind: Es ist falsch, verantwortliches Investieren zu suggerieren, wenn das nicht auch nach kritischen Maßstäben zutrifft. Es ist aber auch nicht hilfreich, verantwortungsvolle profitorientierte Investments auszuschließen.

Basis: Klassifizierung der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA)

In dem DVFA Dokument „Verantwortungsvolle Investments: Vorschlag einer praxistauglichen Klassifizierung“ (siehe hier) wird eine mögliche Taxonomie vorgestellt. Ich nutze diese Klassifikation, um unterschiedliche angeblich verantwortungsvolle Produktangebote miteinander zu vergleichen. Dabei liegt der Fokus auf liquiden und vor allem auf günstigen Anlagen, die auch privaten Anlegern offenstehen, also vor allem Aktien-ETFs (Exchange Traded Fonds).

Aktuell gibt es etwa 70 verantwortungsvolle ETFs

Der Vergleich bezieht sich auf die knapp 70 verantwortungsvollen und islamischem Aktien-ETFs, die heute in Deutschland angeboten werden (siehe z.B. hier). Der Ansatz ist aber auch für Unternehmensanleihe-ETFs und sogenannte aktive Fonds nutzbar. Bisher habe ich noch keinen überzeugenden Verantwortlichkeitskonzeptvergleich solcher Angebote gesehen.

„Impact“ ist für verantwortungsvolle Investments nicht unbedingt nötig

Die verantwortungsvollsten Geldanlagen wären natürlich solche, die ausschließlich verantwortungsvolle Ziele verfolgen. Spenden sind dabei nicht als Geldanlagen zu werten, schließlich wird kein Geld zurückgezahlt. Sogenannte Impactinvestments zielen typischerweise in erster Linie auf „verantwortungsvolle“ Verbesserungen („Impact“). Anleger erwarten dabei mindestens die Rückzahlung der Geldanlage aber meist auch eine zusätzliche Rendite unterhalb von vergleichbaren traditionellen Anlagen.

ETFs investieren aber in klassische Aktien. Die in solchen Fonds enthaltenen Aktiengesellschaften wurden gegründet und werden weiter betrieben, um Profit zu erwirtschaften. Impact-Ziele, wie sie in den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen (siehe hier) formuliert werden, verfolgende Aktiengesellschaften typischerweise nur, wenn sie den Profit nicht beeinträchtigen.

„Renewables“-Fonds sind nicht immer verantwortungsvolle Investments

Impact-Portfolios, die in traditionelle Aktien investieren, selektieren typischerweise Sektoren wie erneuerbare Energien. Das macht die Bestandteile des Portfolios bzw. das Portfolio aber nicht unbedingt „verantwortungsvoller“ als andere Portfolios. So können Unternehmen aus diesem Sektor sehr unsozial sein und eine sehr schlechte Unternehmensführung aufweisen.

Theoretisch könnte ein Renewables-Unternehmen sogar nur Energie für „unerwünschte“ Marktsegmente wie die Rüstungs-, Tabak- oder Alkoholbranche produzieren. Impact wird daher für Aktien nicht zur Beurteilung der Striktheit verantwortungsvoller Investments genutzt. Ein Impact ETF ist daher nicht unbedingt nachhaltiger als ein anderer „verantwortungsvoller“ ETF.

Bei geschlossenen Fonds, die Projekte und nicht kommerzielle Aktiengesellschaften finanzieren, kann das Impactkriterium dagegen sehr wichtig für die Beurteilung des Grades der Verantwortlichkeit eines Investments sein.

Teilweise recht lange Ausschlußlisten

Verantwortungsvolle ETFs nutzen vor allem Indizes von anerkannten Indexanbietern wie MSCI aber auch Dow Jones und Solactive. Wenn man die Anzahl von Ausschlußsegmenten als Beurteilungskriterium nutzt, sind die MSCI SRI (Socially Responsible Investment), MSCI Islamic und der MSCI KLD 400 Index die strengsten, denn sie schließen 7 Segmente aus. Bei den MSCI ESG Indizes werden vier bis fünf Segmente ausgeschlossen. Der Dow Jones Sustainability Index nutzt keine Ausschlüsse aber der ETF auf den Index verwendet 5 Ausschlusssegmente. Der MSCI Impact-Index nutzt zwei Ausschlüsse und die Solactive Indizes schließen meines Verständnisses nach keine Sektoren aus.

Wenn man die ETFs nach Zahl der Ausschlüsse beurteilt, sind die MSCI SRI, Islamic und der KLD 400 Index also am strengsten.

Ausschluß ist nicht gleich Ausschluß

Beim Vergleich berücksichtige ich nicht, ob die Ausschlußsegmente gleich breit definiert sind: Ein Streubombenausschluss zum Beispiel ist natürlich etwas anderes als der Ausschluß aller Arten von Waffen. Ich vernachlässige auch, ob es sich um 100% Ausschlüsse handelt oder ob Toleranz zulässig ist, also ob x% der Umsätze mit einem „Ausschlußsegment“ akzeptiert werden. Dabei wird auch nicht berücksichtigt, ob sich die Ausschlüssel nur auf das Unternehmen direkt beziehen oder auch auf den Handel mit Waren des Unternehmens oder seine Lieferanten. Vereinfacht gehe ich also davon aus, dass mehr Ausschlüsse besser sind.

Ich habe die Performances der unterschiedlichen Indizes nicht systematisch miteinander verglichen, aber die Performance des ältesten Indexes, des KLD 400 Index, ist ziemlich gut (siehe hier). Ähnliches gilt meines Wissens auch für die überwiegende Zahl der SRI Indizes. Auch die Diversifikation dieser Indizes scheint ausreichend zu sein, wie man an den relativ guten Risikokennzahlen sieht.

Relativ geringe Anforderungen an ESG Kriterien

Dem oben genannten DVFA Dokument zufolge kann man verantwortungsvolle Produkte zudem danach klassifizieren, wie die Minimumanforderungen an die Kriterien Umwelt (E), Soziales (S) und Unternehmensführung (G) sind.

Keiner der den in Deutschland öffentlich angebotenen ETFs zugrunde liegenden Indizes verlangt individuelle Minimumratings der Kategorien E, S oder G. Das wird aber von der DFVA vorgeschlagen, weil in einem aggregierten ESG-Score bzw. Rating ein schlechtes Rating für eine Kategorie, z.B. Umwelt, durch ein gutes Scoring in einer anderen, z.B. Unternehmensführung, kompensiert werden kann (zu ESG Ratings siehe auch hier).

Best-In-Class ist unzureichend

Außerdem fordert die DVFA die Nutzung von Best-in-Universe Absätzen, d.h. die E, S und G Ratings müssen zu den besten des Anlageuniversums gehören, also bei einem globalen Aktienportfolio  alle Aktien weltweit umfassen. Das unterscheidet sich von dem sogenannten „Best-in-Class“ Ansatz, bei dem z.B. die fossilen Energieproduzenten mit den besten ESG Ratings im Portfolio auftauchen können.

Bei Best-in-Class Ansätzen oder der Nutzung aggregierter ESG-Scores könnten Anleger „Umweltsünder“, „Sozialsünder“ oder „Governancesünder“ in ihren angeblich verantwortungsvollen Portfolios finden. Für „normale“ verantwortungsvolle Anleger ist das aber weder verständlich noch akzeptabel.

Die ESG und die Islamic Indizes von MSCI haben keine ESG-Mindestanforderungen. Die SRI, KLD und Impact Indizes von MSCI verfolgen dagegen zumindest Best-in-Class Ansätze.

Für Anleger, die keine „nicht-verantwortungsvollen“ Überraschungen im Portfolio finden wollen, ist daher keiner der o.g. Indizes bzw. ETFs geeignet.

Keine direkten Stimmrechtsausübungen

In dem Dokument der DVFA wir auch das Thema Stimmrechtsausübung angesprochen. Grundannahme ist, dass Anleger ihr Geld lieber in „gute“ als „schlechte“ Unternehmen investieren sollten. Dadurch, dass gute Unternehmen „belohnt“ werden hoffen sie, dass „schlechte“ Unternehmen sich verbessern müssen, wenn sie künftig Anlegergelder haben wollen.

Einige Anbieter sogenannter verantwortungsvoller Investments argumentieren anders: Sie behaupten, dass bei „schlechten“ Unternehmen einfacher, kostengünstiger und/oder schneller Verbesserungen von ESG Kriterien zu erreichen sind. Dazu wollen diese Anbieter mit den Stimmrechten der von ihnen gehaltenen Unternehmensanteile auf diese Unternehmen einwirken. In dem DVFA-Papier wird eine andere Auffassung vertreten: Auch „gute“ Anbieter können weiter verbessert werden.

Großanleger argumentieren manchmal, dass sie durch ihre Anlagebedingungen mehr oder weniger gezwungen sind, in den breiten Markt zu investieren (zur Kritik an sogenannten Tracking Error Vorgaben siehe z.B. hier). Das bedeutet, dass sie auch in wenig verantwortungsvolle Unternehmen investieren müssen. Dafür möchten sie, dass ihre teils erheblichen Stimmrechtsanteile verantwortungsvoll ausgeübt werden.

Aus den Indexregeln der in Deutschland angebotene ETFs kann ich keine Vorgaben zur Stimmrechtsausübung entnehmen. Anbieter von ETFs behaupten zwar, dass sie ihre Stimmrechte verantwortungsvoll ausüben, aber das wird manchmal als unzureichend kritisiert (siehe z.B. hier).

Datenanbieter sind nicht kritisch

Die ETFs basieren vor allem auf drei Indexanbietern. MSCI nutzt sein eigenen ESG-Daten. Hinter Dow Jones und Solactive stehen Anbieter wie Robeco, Oekom und Arabesque.

Ich kenne keine überzeugende öffentliche Untersuchung, welche die Über- oder Unterlegenheit diverser ESG-Ratingansätze zeigt. Hier gibt es m.E. noch Forschungsbedarf.

Meines Wissens erfüllen alle diese Anbieter die im DFVA-Papier genannten Mindestanforderungen: Nutzung von mindestens je 10 E, S und G Kriterien und Abdeckung von mindestens einem Viertel der Kapitalisierung des jeweiligen Marktes mit mindestens einmal jährlicher systematischer Überprüfung.

Kombination der Kriterien ist sinnvoll

Grundsätzlich ist eine Kombination der Kriterien sinnvoll. So bietet meine Firma Diversifikator (www.diversifikator.com) ein sogenanntes Öko-ESG-Portfolio an, das nur Aktien aus einem SDG-Segment (Impact) aufnimmt, 10 Ausschlusssegmente berücksichtigt (was in diesem Fall einfach ist aber was für alle ESG-Portfolios von Diversifikator gilt) und das Mindestanforderungen für E, S und G Ratings separat nutzt.

DVFA Ansatz ist praxistauglich

Mir erscheint die DVFA Klassifikation sehr praxistauglich zu sein. Bei Nutzung dieser Taxonomie sollten diese Ziele erreicht werden können:

1) Verantwortungsvolle Investments allgemeinverständlich machen.
2) „Greenwashing“ vermeiden/reduzieren.
3) Unterschiedliche verantwortungsvolle Investments nach ihrer „Strenge“ differenzierbar machen.

Allerdings bin ich als Verfasser des DVFA-Dokumentes und Anbieter streng verantwortungsvoller Portfolios (Performance etc. siehe www.diversifikator.com) natürlich nicht unbefangen. Kritik ist definitiv erwünscht.

Ein Gedanke zu „Verantwortungsvolle Investments im Vergleich: SRI ETFs sind besser als ESG ETFs

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