Stand 28.06.2025
Barrierefreiheit ist für uns kein rein technisches Thema, sondern Ausdruck von Wertschätzung, Teilhabe und Inklusion. Wir möchten, dass möglichst viele Menschen – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen – unsere Inhalte möglichst problemlos nutzen können. Digitale Barrierefreiheit ist ein wichtiger Schritt hin zu einer gerechteren Gesellschaft, in der alle Menschen selbstbestimmt Informationen finden, verstehen und nutzen können.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://prof-soehnholz.com veröffentlichte Website. Grundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Verbindung mit der europäischen Norm EN 301 549 über die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologien.
Diese Website ist mit den Anforderungen der Barrierefreiheit weitgehend vereinbar, teilweise mit Abweichungen.
Wir haben bei der Erstellung der Seite verschiedene technische Hilfsmittel für Barrierefreiheit genutzt, darunter:
ein Accessibility Plugin (WP Accessibility)
Google Lighthouse mit einem Accessibility Score (gemessen im Juli 2025) von 92 von 100 Punkten,
das Tool axe DevTools, das lediglich zwei Links ohne ausreichenden Beschreibungstext sowie zwei Elemente mit unzureichendem Kontrast im Hochkontrastmodus identifiziert hat (Stand Juli 2025).
Einige Inhalte entsprechen aktuell nicht vollständig den bestmöglichen Anforderungen:
Die Farbgestaltung wurde bewusst entsprechend unseres Corporate Designs gewählt. Sie erfüllt nicht in allen Bereichen die Kontrastanforderungen. Um dennoch eine möglichst barrierearme Nutzung zu ermöglichen, stehen folgende Alternativen zur Verfügung:
Ein Dark Mode kann am unteren Seitenrand (im Footer) aktiviert werden.
Eine zusätzliche Schaltfläche auf der linken Bildschirmseite (nur Desktop) ermöglicht die Aktivierung eines hohen Kontrasts und einer vergrößerten Schriftgröße.
Wenige Links enthalten derzeit aus technischen Gründen keinen hinreichend beschreibenden Text, was möglicherweise zu einer teilweise eingeschränkten Nutzbarkeit mit Screenreadern führen kann.
Als ergänzende Maßnahme empfehlen wir die Nutzung des Lese-Modus Ihres Browsers. Dieser Modus stellt Inhalte in einer reduzierten, gut lesbaren Darstellung bereit. In den meisten modernen Browsern (z. B. Firefox, Safari, Edge) ist der Lesemodus über ein Symbol in der Adresszeile oder über das Browsermenü erreichbar.
Falls Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail:
Wenn Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Website erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:
Schlichtungsstelle BGG
Bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
schlichtungsstelle@bgg.bund.de
www.schlichtungsstelle-bgg.de
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