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ESG Regulierungsanregung: Globaler agieren, Wissen besser nutzen und weniger Bürokratie

Im Vortrag habe ich einige Thesen geäußert, die ich hiermit konkretisiere und begründe:

Hinweis: Ich bin Mitglied der Sustainable Investing Kommission der DVFA und auch von CRIC, aber die hier geäußerten sind meine persönlichen Meinungen.

1. ESG Regulierungsanregung: Weiterentwicklung der EU Taxonomie durch eine Kommission aus globalen ESG Ratingexperten

Die von der sogenannten High Level Expertenkommission der EU bisher veröffentlichte sogenannte grüne Taxonomie ist sehr detailliert. Deshalb hat ihre Entwicklung und vor allem die Abstimmung relativ lange gedauert. Wenn ein vergleichbarer Prozess auch für Soziales durchgeführt wird, dauert das im Zweifel ebenfalls wieder zu lange. Das wäre sehr schlecht, denn es ist wichtig, dass Anbieter und Anleger keine Ausreden mehr haben, um nachhaltige Geldanlagen auszubauen.

ESG Ratingexperten beschäftigen sich oft schon jahrelang, detailliert und datenbasiert mit diesen Themen. Außerdem haben sie eine globale Perspektive, weil alle großen Ratingagenturen global aktiv sind (zu einem Sozial-Vorschlag von Südwind siehe hier).

Deshalb macht es Sinn, wenn Vertreter wichtiger bzw. großer Ratingagenturen untereinander Definitionen abstimmen. So können Unternehmen (Berichtende), ESG Ratingagenturen selbst (Bewerter) und Anleger schneller zu einheitlichen Definitionen kommen und haben künftig wohl weniger Probleme mit Datenlieferungen und Auswertungen.

Problematisch ist, dass ESG-Ratingagenturvertreter nicht unabhängig sind, aktuell aber für die Weiterentwicklung der Taxonomie fast nur unabhängige Experten gesucht werden (siehe Bewerbung für Platform on Sustainable Finance). Das sollte geändert werden: Eine diverse Gruppe von ESG-Ratingexperten kann meines Erachtens einen guten Job machen, auch ohne dass deren einzelne Vertreter unabhängig sind.

Man müsste auch gar nicht nur eine europäische Gruppe von Experten haben, denn die ESG Ratingagenturen sind meist global aufgestellt. Eine solche Gruppe könnte im Rahmen der Principles for Responsible Investments (PRI) arbeiten. Die Ergebnisse der Arbeit könnten trotzdem Grundlage für eine (zunächst) rein europäische Regulierung sein.

Idealerweise orientieren sich die Experten dabei an Aktivitäten bzw. Ausarbeitungen, die es schon gibt zum Beispiel von Climate Disclosure Standards Board (CDSB), Sustainability Accounting Standards Board (SASB), Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD), Carbon Disclosure Project (CDP), Global Reporting Initiative (GRI) und anderen (vgl. hier). Wichtig ist auch, dass den Experten ein klarer Zeitrahmen für ihrer Arbeit vorgegeben wird. Außerdem sollten die Ergebnisse von (europäischen) Experten, zum Beispiel einer Gruppe von Wissenschaftlern, geprüft und „abgenommen“ werden.

2. ESG Regulierungsanregung: Globale Datenbank für extrafinanzielle (ESG) Unternehmensinformationen als eine Basis für ESG-Ratings

Es gibt angeblich weltweit hunderte von ESG-Ratinganabieter (vgl. hier). Diese erwarten von Unternehmen oft zahlreiche ESG-Daten und nutzen dafür aufwändige und sehr unterschiedliche Fragebögen. Gerade kleine Unternehmen können solche Anfragen nicht effizient beantworten. Fehlende Daten/Antworten können aber zu schlechten Beurteilungen/Ratings führen.

Der Sustainable Finance Beirat der Bundesrepublik hat eine standardisierte deutsche Datenbank vorgeschlagen, die von Unternehmen mit ESG-Daten gefüllt wird und von Externen genutzt werden kann (vgl. hier). Bei klaren Definitionsanforderungen hätte das theoretisch den Vorteil, dass Unternehmen nicht an jede der vielen Interessenten separat berichten müssen, sofern die Interessenten Zugriff auf die Daten in der Datenbank haben.

Der Zugriff muss nicht für alle Interessenten kostenlos sein. Die Nutzungskosten sollten aber Anleger nicht von der Datennutzung abschrecken. Wichtig ist, dass der Schutz von schützenswerten Unternehmensdaten sichergestellt wird.

Ich stelle mir eine Datenbank von Rohdaten vor, nicht aber von verarbeiteten/aggregierten Daten/Beurteilungen/Ratings. die oft nur schwer sinnvoll zu standardisieren sind.

Trotzdem werden etliche der ESG-Ratingagenturen und andere Nutzer von extrafinanziellen Daten sicher weiterhin zusätzliche individuelle Datenanforderungen an Unternehmen haben.

Anleger legen ihr Geld typischerweise weltweit an. Aus Anlegersicht macht deshalb nur eine globale derartige Datenbank Sinn. Vielleicht könnte man so etwas bei den Principles for Responsible Investments ansiedeln. Eine globale Datenbank, in der auch externe Effekte möglichst gut hinterlegt wären, hätte noch einen weiteren Vorteil. Heute werden z.B. Kohlendioxid Scope 3 Effekt (von Lieferanten oder Abnehmern verursacht) ziemlich freihändig berichtet. Eine globale Datenbank würde wohl zeigen, dass Mehrfachberechnungen (Einsparungen) berichtet werden. Der Administrator bzw. die Nutzer einer globalen Datenbank könnte versuchen, einem „Überreporting“ externer Effekte entgegenzuwirken. Die PRI hätte zudem mit dem Führen einer Unternehmens-Backlist bzw. dem Ausschluss von (Assetmanagement) Mitgliedern auch öffentlichkeitswirksame Sanktionsmöglichkeiten.

3. ESG Regulierungsanregung: Entwicklung eines Mindestanforderungskatalogs an ESG-Ratings, grüne und Sozialanleihen

ESG Ratings werden oft als zu unterschiedlich kritisiert. Wie man an Kreditratings in der Krise 2008 gesehen hat, sind gleichartige (falsche) Ratings aber auch nicht unbedingt hilfreich.

Während es sinnvoll ist, dass Ratings mit möglichst einheitlichen Begriffsdefinitionen arbeiten, sollten vor allem Datenaggregationen nicht unbedingt standardisiert werden. Wie wichtig zum Beispiel der Frauenanteil eines Vorstandes für ein Governancerating ist, kann zum durchaus sehr unterschiedlich beurteilt werden. Vergleichbares gilt für viele andere Bewertungs- bzw. Aggregationseinschätzungen.

Aber es macht meiner Meinung nach durchaus Sinn, wenn Mindestanforderungen an Ratings definiert werden. So kann zum Beispiel festgelegt werden, dass jeweils mehrere möglichst aussagekräftige Indikatoren für Soziales, Umwelt und Unternehmensführung genutzt werden müssen.

Ich halte solche Mindeststandards auch in Anbetracht von technischen Entwicklungen wie Maschinellem Lernen für sehr wichtig. Es sollte deshalb auch festgelegt werden, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen typischerweise relativ intransparente maschinell produzierte ESG-Ratings anerkannt werden bzw. zulässig sind.

Die Mindestanforderungen für ESG-Ratings können von einer globalen Gruppe von Ratingexperten definiert werden. Diese könnte auch Mindestanforderungen an Green und Social Bonds definieren. Auch diese Ergebnisse sollten von Wissenschaftlern überprüft werden.

Wenn Deutschland oder die EU das möchte, können dabei höhere Ratinganforderungen gesetzt werden, als das in anderen Märkten der Fall ist.

4. ESG Regulierungsanregung: Aufsicht/Lizenz für ESG Ratingagenturen

Ähnlich wie für Ratings können auch für ESG-Ratingagenturen Mindeststandards von der EU gesetzt werden. Deren Einhaltung muss dann aber auch von den Finanzaufsichten überwacht werden. Das würde Anlegern die Wahl aus den vielen ESG-Ratinganbietern wesentlich erleichtern.

5. ESG Regulierungsanregung: Wissenschaftlicher ESG-Beirat zur Weiterentwicklung dieser Ansätze

Definitionen, Ratingmindeststandards und Anforderungen an ESG-Rater können wohl am besten von einer überschaubaren Gruppe von researcherfahrenen Praktikern erarbeitet werden. Die grundsätzliche Qualitätskontrolle dieser Empfehlungen kann aber durch Wissenschaftler erfolgen. In der Taxonomiekommission waren Wissenschaftler bisher unterrepräsentiert. Durch einen separaten wissenschaftlichen Beirat von Deutschland und/oder der EU kann dieses Defizit behoben werden.

6. ESG Regulierungsanregung: ESG-Beschwerdestellen

Unternehmen und Anleger sollten zudem die Möglichkeit bekommen, sich über ESG Ratings zu beschweren. Das kann direkt bei den Ratinganbietern oder der Aufsicht erfolgen, sofern es künftig eine Aufsicht für diese gibt. In Bezug auf Geldanlageprodukte wäre es aber sicher sinnvoll, den Anbieter von Geldanlagen direkt anzusprechen.

Zusätzlich könnte eine anbieterunabhängige Beschwerdestelle sinnvoll sein. So etwas existiert als Ombudsstelle des Bundesverbandes für Investment und Assetmanagement (BVI). Diese kann bereits heute auch für Beschwerden in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen von Fondsinvestments genutzt werden können.