Regeländerungen für 2019: Die Portfolios mit den wohl strengsten ESG Anforderungen

Regeln für Regeländerungen

Evidenzbasierte Portfolios sollten nicht auf willkürlichen Regeln oder Regeländerungen basieren (siehe Evidence Based Investments). Diversifikators Regeln wurden konzeptionell auf Basis von wissenschaftlichem Research und praktischen Erfahrungen entwickelt (siehe Das Diversifikator Buch). Die Regeln sollen vor allem möglichst einfach, einheitlich für alle vergleichbaren Portfolios und kostengünstig umzusetzen sein. 

Regelgebundene Portfolios sollten auch Regeln für Regeländerungen haben. Die Regeln von Diversifikator müssen einmal pro Jahr systematisch überprüft werden. Diversifikator vermeidet Datamining (siehe hier), also die aktive Suche nach „pseudo-optimalen“ Rückrechnungsergebnissen. Rückrechnungen werden typischerweise nur einmalig zum Start eines neuen Portfolios gemacht und nur um festzustellen, ob die Regeln zu akzeptablen Performances geführt hätten. Es wird bewusst nicht nach Outperformance gegenüber adäquaten Benchmarks gesucht, denn Diversifikator hat kein Outperformanceziel (siehe z.B. Abschnitt 1.5. in Das Diversifikator Buch).

Keine der bisherigen Regeländerungen erfolgt also aufgrund von schlechter Performance oder Rückrechnungen. Regeländerungen dienen vor allem der noch besseren Fokussierung von Portfolios oder sollen Portfolioerstellung und/oder Portfolioänderungen erleichtern bzw. günstiger machen.

Viele neue ESG ETFs

Seit der ersten Definition der Regeln für das ESG ETF-Portfolio in 2015 (Originalregeln und weitere Informationen zu diesen und den weiteren Portfolios siehe „Das Diversifikator Buch“) sind zahlreiche weitere ESG-ETFs an den Markt gekommen. Außerdem steigen Anforderungen von Anlegern in Bezug auf ESG-Selektionskriterien. Zum 31.12.2018 wurden die Regeln zur ESG ETF-Selektion daher konkretisiert.

Dabei gilt weiterhin, dass möglichst viele Anlagesegmente des Weltmarktportfolios Basis mit ESG-ETFs abgedeckt werden (zu dem „most-passive“ Weltmarktkonzept siehe auch Anmerkungen weiter unten). Diese ESG-ETFs sollen möglichst strengen ESG-Kriterien genügen.

Regeländerungen für ESG-ETF Portfolios: Mehr Ausschlüsse

Innerhalb jedes Segmentes wie Aktien oder Unternehmensanleihen gelten seit Ende 2018 die folgenden Regeln: Zuerst werden die ETFs mit den meisten „anerkannten“ Ausschlußkategorien gesucht (siehe auch hier; relevante Kategorien und weitere Definitionen bzw. Taxonomie siehe DVFA-Kriterienliste hier). Der Bezug auf anerkannte Kategorien ist wichtig, weil ein einziger Ausschluss aller Waffen umfassender sein kann als der Ausschluss von zwei (Unter-)Kategorien wie Streu- und Atombomben. Mit diesen zwei Ausschlüssen wären viele andere Waffenkategorien wie Z.B. Handfeuerwaffen zulässig.

Bei zwei ETFs mit der gleichen Anzahl von Ausschlußkategorien, wird der ETF auf Basis des Indexes mit den höheren ESG-Anforderungen gewählt. Diese Selektionsreihenfolge ist wichtig, weil z.B. sogenannte ESG-Leaders Indizes, die die „besten“ ESG-Unternehmen beinhalten sollten, typischerweise keine oder nur sehr wenige Ausschlüsse nutzen. Sie können z.B. Aktien von Alkoholherstellern enthalten, die kritische ESG Anleger nicht in ihren Portfolios haben möchten. Da es genug (SRI) ETFs mit relativ umfassenden Ausschlüssen gibt, sind keine ESG-Leaders ETFs im ESG ETF Portfolio.

Außerdem werden sogenannte Best-In-Universe Ansätze gegenüber Best-In-Class Ansätzen bevorzugt. So sollten keine Ölproduzenten ins Portfolio kommen, die gute ESG Scores im Vergleich zu anderen Ölproduzenten („Best in Class“ Ansatz) haben. Idealerweise werden also alle Ölproduzenten ausgeschlossen, weil ihre „E“-Rankings im Vergleich zu allen anderen bewerteten Aktien („Best in Universe“ Ansatz) typischerweise sehr schlecht sind.

Die Regeln von Diversifikator schliessen damit auch sogenannte Progress- bzw. Momentum-Ansätze aus, bei denen in „schlechte“ Unternehmen investiert wird, um von ESG-Verbesserungen zu profitieren.

Grundsätzlich würden ETFs präferiert werden, die jeweils Mindestwerte für E, S und G Scores nutzen und nicht nur für aggregierte ESG-Scores. So soll sichergestellt werden, dass z.B. schlechte Sozial-Werte nicht durch gute Governance-Werte kompensiert werden können. Solche ETFs gibt es aber derzeit noch nicht.

Liquidität und Alter von ETFs sind nicht so wichtig

ESG-Indizes ohne Konzentrationslimits werden gegenüber solchen mit Konzentrationslimits („Capped“) als ETF-Basis präferiert. Bei „Capped“ Indizes werden Allokationen zu einzelnen guten ESG Titel beschränkt, um Konzentrationsrisiken im Portfolio zu reduzieren. Wir sehen aber eine hohe ESG Qualität als wichtiger an als das Risiko einer zu hohen Konzentration, vor allem da das ESG-ETF Portfolio ein Multi-ETF und grundsätzlich sogar ein Multi-Asset Portfolio ist.

Sonstige ETFs die unter das Label ESG fallen könnten haben meist nur einen Fokus auf E, S oder G wie z.B. CO2, Wasser, Renewables oder Gender/Diversity und werden daher nicht genutzt. Und projektbezogene wie einige „Green Bond“ ETFs werden ausgeschlossen, da nur insgesamt „guten“ Unternehmen Kapital zufließen soll (zur Begründung siehe auch DVFA, s.o.).

Im unwahrscheinlichen Fall, dass es nach Anwendung all dieser Kriterien noch gleichwertige ESG-ETF gibt, gelten die bisherigen Selektionsregeln zusätzlich, d.h. Gewichtung der ETFs nach Marktkapitalisierung, um dem Weltmarktportfolio möglichst nahe zu kommen, Präferenz für thesaurierende gegenüber ausschüttenden ETFs und niedrige (zu erwartende) Tracking Differenz gegenüber Vergleichsbenchmarks, d.h. vor allem niedrige Kosten.

Da die Portfolios nur einmal pro Jahr rebalanziert werden, ist Liquidität der ETFs kein Selektionskriterium. Und da ETFs regelbasiert sind, spielt auch das Alter des ETF keine Rolle, denn vergangene Regelperformance kann typischerweise relativ einfach nachgebildet werden.

Regeländerungen: Jetzt auch mit ESG Allokation zu „Staatsanleihen“

Die bisher aufgeführten Änderungen der Regeln hatten allerdings keine Auswirkungen auf die ETF-Selektion, da die Regeln schon seit 2015 zwar nicht so detailliert aber dafür bereits streng waren. Die aktuellen Änderungen der ETFs im ESG ETF-Portfolio und dem ESG ETF-Portfolio Trend erfolgten, weil ein ausschüttender ETF durch einen nicht-ausschüttenden ersetzt wurde und ein kostengünstigerer für einen teureren ETF ins Portfolio kam.

Zusätzlich ergaben sich Portfolioänderungen wegen eines neu verfügbaren ESG Segmentes. Da es noch keine ESG-Staatsanleihe ETFs gibt, dienen künftig die seit Ende 2018 in Deutschland verfügbaren Sustainable Development Bank Bond ETFs als Ersatz, da solche Entwicklungsbanken oft staatsfinanziert und -garantiert sind.

Das ESG-ETF Portfolio ist zwar nicht mehr das einzige uns bekannte derartige öffentlich angebotene Portfolio weltweit, aber mit ziemlicher Sicherheit ist es weiterhin das Investmentfondsportfolio mit den strengsten ESG Anforderungen. Trotzdem hat es sich seit der Auflage in 2015 auch im Vergleich zu nicht ESG-Benchmarks sehr gut entwickelt (siehe z.B. Performancegrafiken auf www.diversifikator.com).

Regeländerungen für direkte Aktienportfolios: Strengere Anforderungen an E, S und G 

ESG-Datenanalysten weiten das Universum der von ihnen beurteilten Unternehmen immer weiter aus. Das hat uns ermöglicht, nach den Änderungen zu Ende 2017 (siehe hier), unsere Selektionskriterien für die direkten Aktienportfolios noch weiter auf jetzt die besten 50% zu verschärfen. Das heißt, dass künftig nur noch Titel ins Portfolio kommen, deren E, S und G Ratings jeweils in der besseren Hälfte aller von Thomson-Reuters beurteilten Titel liegen (Best of Universe Ansatz).

Außer diesen ESG-Anforderungen werden nur noch die gleichen Anforderungen wie bisher an maximal zulässige Verluste der Aktien, Kapitalisierung und Liquidität gestellt. Wir bezeichnen diesen Ansatz als PureESG, weil Aktien (fast) nur nach ESG Kriterien selektiert werden. Er ist am ehesten vergleichbar mit ebenfalls regelbasierten ESG-Indizes. Allerdings sind die ESG-Anforderungen von Diversifikator erheblich strenger als die aller uns bekannten vergleichbaren ESG-ETFs.

Beim ESG Infrastrukturaktienportfolio wird noch stärker als bisher versucht, ausschließlich auf die Eigentümer und Betreiber von Infrastrukturnetzen und -Knoten bzw. monopolartige Anbieter von öffentlichen Transport-, Wasser-, Energie- und Kommunikationsservices zu fokussieren.

Sofern nicht mindestens 15 Aktien in das jeweilige Anlagesegment fallen, können die Liquiditätsanforderungen an diese Titel künftig entfallen. Das ist für 2019 für das Deutsche Aktien Portfolio, das Infrastrukturaktien- und das Immobilienaktienportfolio der Fall. So können diese Portfolios zwar mit mindestens 15 aber nur mit weniger als 30 Titeln besetzt werden. An der Mindestkapitalisierung von 20 Millionen Euro wird allerdings weiterhin festgehalten.

Regeländerungen: Ausschlüsse von Rinderprodukten und Cannabis

Bei den direkten ESG-Aktienportfolios wurde zudem die Reihenfolge der Anwendung der Prüfkriterien leicht verändert, um den Prüfaufwand zu reduzieren. So wird als erste Selektionsstufe jetzt die Zugehörigkeit zu den derzeit 50 zugelassenen Zielländern geprüft (siehe United Nations Human Development Program, jeweils aktuellster Bericht über die menschliche Entwicklung; Malaysia ist im aktuellsten Bericht neu hinzugekommen).

Basierend auf den von Thomson Reuters gelieferten Daten werden keine, also auch keine geringfügigen Umsätze mit Ausschlusssegmenten akzeptiert. Die Liste der Ausschlüsse war mit zehn Kategorien schon bisher sehr umfassend. Ab Ende 2018 kommen Cannabis wegen der Suchtgefahr und aus Klimaschutzgründen Milch- und Rinderprodukte als weitere Ausschlußkriterien hinzu.

Regeländerungen: Besonders strenge ESG-Anforderungen

Meines Wissens sind das weltweit die ersten öffentlich angebotenen Portfolios, die so viele und speziell auch die beiden neuen Ausschlußkriterien nutzen.

Insgesamt sind die 3 ESG ETF- und vor allem die 5 direkten ESG Portfolios somit die wohl mit Abstand „strengsten“ bzw. konsequentesten ESG Portfolios, die öffentlich angeboten werden. Trotzdem haben sie bisher ganz überwiegend sehr gut performt.

Regeländerungen für Multi-Asset Portfolios: Mehr Immobilien und mehr Unternehmensanleihen, weniger Staatsanleihen

Die Allokationen der (nicht-ESG) Weltmarkt – bzw. Multi-Asset ETF-Portfolios basieren ausschließlich auf externen Studien, die die Verteilung der Kapitalanlagen aller Anleger weltweit schätzen. Aufgrund der neuesten verfügbaren Studie (siehe Gadzinski, G.; Schuller, M; Vacchino, A.: The Global Capital Stock: Finding a Proxy for the Unobservable Global Market Portfolio, The Journal of Portfolio Management summer 2018, S. 12-23) wird die Standardallokation ab 2019 leicht geändert.

So werden Staatsanleihen um 5 Prozentpunkte reduziert und diese werden hälftig auf Unternehmensanleihen und Immobilien aufgeteilt. Die Anleihequote beläuft sich dann auf 42,5%, die Aktienquote bleibt bei 35% (inklusive Private Equity) und der „Alternativesanteil“ (ohne Private Equity) steigt auf 22,5%. Das Weltmarktportfolio Basis, das aktuell auf Studien mit Daten für Ende 2015 aufsetzt, weist Ende 2018 Allokationen von 45%, 36% und 19% aus. Das bedeutet, dass nur sehr geringe Umschichtungen zu Jahresende erfolgen.

Regeländerungen: Noch effizientere Umsetzung möglich

Die Mindestanlagesummen für die „kleinen“ Portfolios mit weniger als zehn ETFs (WMP S, WMP Stars, WMP S ex Bonds, ESG, ESG Trend, Islamic, Equity Income Portfolio) werden geändert, um die Zahl der ETFs gering zu halten. D.h., dass ab Anfang 2019 ein Segment mindestens 7,5% Allokation haben muss, bevor es ins Portfolio aufgenommen wird. Daher werden Small Caps (mit Ausnahme von WMP S ex Bonds und Equity Income) und Rohstoff-ETFs (mit Ausnahme von WMP S ex Bonds) künftig nicht mehr in diesen Portfolios enthalten sein werden. So können diese Portfolios mit geringeren Anlagebeträgen als bisher effizient umgesetzt werden.

Die jeweils aktuellen Wertpapierlisten und Allokationen für alle Portfolios finden sich unter „Downloads“ (s. Detailmenu).

Regeländerungen: Geringer Turnover

Insgesamt kommt es trotz der Regeländerungen nur zu wenigen Änderungen in den ETF-Portfolios. Der Turnover in den direkten Aktienportfolios ist höher. Das soll sich mit der nächsten geplanten Regelüberprüfung zu Ende 2019 ändern.